Examen
Die Leistungsüberprüfung bei Lehrveranstaltungen des Typs «Hauptvorlesung» erfolgt durch ein Examen. Bei ungenügender Note kann ein Examen nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsmöglichkeit muss innerhalb eines Jahres wahrgenommen werden. Falls in der Studienordnung keine Kompensationsregelung vorgesehen ist, führt das zweite Nichtbestehen eines Examens zum Ausschluss von den Studiengängen, in denen dieses Examen obligatorischer Bestandteil ist.
Für die Examen ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der Phil.-Nat. Fakultät.
Lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfung
Bei allen anderen Lehrveranstaltungstypen, die keine Hauptvorlesungen sind, kommen lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfungen zur Anwendung, die in der Verantwortung der/des zuständigen Dozierenden liegen.
Die Anzahl Wiederholversuche dieser Leistungsüberprüfungen ist unbeschränkt.